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Prozess gegen Polizeikessel in Dortmund 2016

Prozesstermin vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Drei Jahre nachdem mehrere hundert Antifaschist/innen von der Polizei auf der Anreise zu Protesten gegen den „Tag der deutschen Zukunft“ in der U-Bahn Station Dortmund Dorstfeld stundenlang eingekesselt wurden, kommt es jetzt zum Prozess gegen diesen Polizeieinsatz.

Der Prozess richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, da die verantwortliche Polizeieinheit die BFE-Einheit der Bundespolizei „Blumberg“ war. Weitere Infos zu dieser recht berüchtigten Polizeieinheit hier: http://www.taz.de/!5285266/

Am 4.6.2016 fand in Dortmund der „8. Tag der deutschen Zukunft“ statt, organisiert von Neonazis von der „Rechten“. Es gab an vielen Stellen der Stadt Gegendemonstrationen gegen den Naziaufmarsch. Die Dortmunder Polizei ging teils gewaltsam gegen die Proteste vor. Mehrere hundert Antifaschisten/innen, die mit der S-Bahn anreisten, kamen erst gar nicht aus der S-Bahn Station raus

6 Stunden Kessel: Verweigerter Toilettengang

Etwa 200-300 Menschen waren zu den Protesten mit der S-Bahn angereist. An der S-Bahnstation Dorstfeld erwartete sie ein Großaufgebot der Polizei. Diese stellte sich den Demonstranten/innen direkt in den Weg. Nach einiger Zeit erklärte die Polizeiführung, die Gegendemonstranten/innen für festgesetzt und ließ alle Personen nur nach eingehender Durchsuchung und Personalien Feststellung einzeln aus dem Kessel.

Einige der jetzigen Kläger/innen mussten somit bis zu 6 Stunden in dem engen Polizeikessel auf dem U-Bahnsteig verharren. Stundenlang wurde ihnen der Toilettengang verweigert.

Versammlungsfreiheit nur für Neonazis

Dieser Einsatz stellte einen der Höhepunkte dar, wie die Dortmunder Polizei seit Jahren alles dafür unternimmt Neonazis möglichst ungestört durch die Stadt marschieren zu lassen. Das Versammlungsrecht der Gegner/innen wurde und wird dabei oftmals ignoriert. Dortmund wurde damit auch dank der Polizeiführung zu einem Wohlfühlort für Nazis und einem immer wieder gern von ihnen in Anspruch genommen Aufmarschort.

Unrechtmäßigkeit von Polizeikesseln

Das Vorgehen der Polizei, Gegendemonstranten/innen gegen Naziaufmärsche einzukesseln und festzuhalten ist nicht auf Dortmund beschränkt. Auch hier in Köln gab es in den letzten Jahren mehrere dieser Polizeikessel, die teilweise Jahre später von den Gerichten als rechtswidrig erklärt wurden. Zur Zeit läuft in Köln noch eine Klage gegen den Polizeikessel vom Januar 2017, als 200 Demonstranten/innen und Passanten/innen an der Kölner Apostelnkirche eingekesselt wurden, um weitere Proteste gegen einen Aufmarsch von Pro NRW zu verhindern.

Prozess am Verwaltungsgericht Köln, Appelhofplatz, am 21. März, 9.30 Uhr, Saal 160

Am 21. wird ein Prozess wegen der Einkesselung in der S-Bahn Station Dortmund Dorstfeld stattfinden. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselung als Eingriff in die Versammlungsfreiheit, gegen die Verweigerung des Toilettengangs, die Erkennungsdienstliche Behandlung und weitere Maßnahmen der Polizei.

Kommt zum Prozess am 21.03. um 9.30h im Saal 160 (1. Stock). Rechtzeitig da sein, da es am Eingang Kontrollen geben wird.

Kölner AfD-Geschäftsführer Geraedts wegen vorsätzlicher Köperverletzung verurteilt

Der Kölner AfD-Funktionär Wilhelm Geraedts (Geschäftsführer der Kölner AfD-Fraktion, Schatzmeister des AfD Bezirksverbandes und Bezirksvertreter in Porz) wurde am Mittwochmittag vom Kölner Amtsgericht wegen eines tätlichen Übergriffes auf einen Gegendemonstranten verurteilt.

Der pensionierte Berufssoldat muss wegen vorsätzlich begangener Körperverletzung 40 Tagessätze à 50,-€, sowie ein Schmerzensgeld von 500,-€ zahlen.

Geraedts hatte am 31.12.2017 bei einem Infostand der Kölner AfD am Kölner Hauptbahnhof einen Gegendemonstranten körperlich angegriffen und ihm einen Kopfstoß verpasst.
Der Bericht von damals: https://www.facebook.com/Koeln.gegen.Rechts/posts/1967548993462806

Bericht aus dem Sitzungssaal des Amtsgerichtes

Anwesend waren im Publikum unter anderen auch mehrere Parteikameraden*innen von Geraedts.

Der Prozess fing damit an, dass sein Anwalt, der Bochumer AfDler Knuth Meyer-Soltau nicht fotografiert werden wollte und vom Richter die Personalien des Fotografen feststellen lassen wollte. Im weiteren Prozessverlauf fiel der Anwalt durch unsachliche Bemerkungen auf, die er pathetisch und theatralisch einwarf, um seinen Mandanten und die AfD als Opfer vermeintlich undemokratischen Verfahren zu inszenieren. Den Gipfel der Absurdität erreichte er mit seiner Argumentation, dass seinem Mandanten der Aufenthalt auf dem Breslauer Platz sowie der Zugang zu dem AfD-Infostand durch den Nebenkläger verwehrt geblieben wären. Im Verfahren wurde jedoch festgestellt dass Geraedts sich bewusst bei der 50 Meter entfernten Gegenkundgebung aufhielt und sich trotz Aufforderungen weigerte, sich von dieser zu entfernen. Stattdessen attackierte er infolge eines Zwiegespräches den Nebenkläger mit einer Kopfnuss, und verletzte diesen dabei leicht. Daraufhin stellten Polizisten seine Personalien fest und erteilten ihm einen Platzverweis.

Nachdem Geraedts Anwalt erfolglos versucht hatte, dem Nebenkläger beleidigende Äußerungen anzuhängen, die selbst der AfD-Parteifreund Christer Cremer nicht bestätigen konnte, wurden nach dreieinhalb Stunden Verhandlung die Plädoyers vorgetragen. Weitere Äußerungen des Nebenklägers unterbrach der AfD-Anwalt mit den Worten „Kein Bock, mir diese Scheiße anzuhören“.

In seinem Urteil schloss sich das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage an, die Geraedts beschuldigte, den tätlichen Angriff bewusst begangen zu haben und ging im Urteil noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.